
Der folgende Artikel ist aus einem Vortrag hervorgegangen, den ich bei den Hamburger Suchttherapietagen 2026 gehalten habe. Die inhaltliche Ausarbeitung dieses Textes basiert vollständig auf meiner fachlichen Expertise. Zur sprachlichen Glättung habe ich mich einer KI-Assistenz bedient und das Ergebnis final geprüft.
Einleitung
Ich möchte den folgenden Text als pragmatischen Handlungsaufruf an die Suchthilfe verstanden wissen, den ich in vier strategische Schritte gliedere:
1. Realitäten anerkennen (Problembewusstsein schaffen): Eine Verweigerungshaltung gegenüber der Nutzung von Tools, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren, ist wirkungslos. Das Hilfesystem steht durch Fachkräftemangel und strukturelle Probleme ohnehin unter Druck, und KI ist längst in den Lebenswelten der Klient:innen (z. B. als Companion-KI) und im Alltag der Mitarbeitenden (als Schatten-KI) angekommen. Es ist eine Illusion, zu glauben, dass sich eine Einrichtung langfristig dem Einfluss von KI entziehen könnte.
2. Entmystifizieren und Befähigen (Wissen vermitteln): Erst wenn das Fachpublikum versteht, wie KI funktioniert, kann es Chancen (wie administrative Entlastung, Übersetzungen) und Risikofelder (wie Diagnostik- und Prognosetools) erkennen und unterscheiden.
3. Die Politik sensibilisieren (Infrastruktur der ambulanten Suchthilfe nachhaltig absichern): Die Nutzung von KI-Tools kostet Geld. Mit übergreifenden Finanzierungsinstrumenten von Kommunen, Ländern und dem Bund können die Entwicklungen beschleunigt und enorme Einsparpotenziale realisiert werden.
4. Vom passiven Zuschauer zum aktiven Gestalter werden (Ethisches Mandat): Suchthilfe sollte KI nicht als Bedrohung der eigenen Arbeit ansehen, sondern als Werkzeug, das man selbst nach eigenen ethischen Standards (z. B. Potsdamer Memorandum, „Human in the loop“) prägen muss. Das Ziel ist eine Suchthilfe, die digitale Räume nicht kommerziellen Anbietern überlässt, sondern aktiv sichere, datenschutzkonforme und fachlich fundierte Angebote für schutzbedürftige Menschen mitentwickelt, um die eigene Handlungsfähigkeit zu sichern und Klient:innen in einer KI-geprägten Lebenswelt kompetent zu begleiten.
1. Realitäten anerkennen (Problembewusstsein schaffen)
Warum KI in der Suchthilfe nutzen? Limitierende strukturelle Rahmenbedingungen und KI als Teil der Versorgungsrealität
Die institutionelle Suchthilfe in Deutschland steht unter einem Anpassungsdruck, da strukturelle Rahmenbedingungen die Aufrechterhaltung vor allem der ambulanten Versorgung zunehmend limitieren. Ein massiver Fachkräftemangel führt zu einer spürbaren Verknappung qualifizierten Personals, sodass offene Stellen in Beratung, Therapie und Administration oft lange unbesetzt bleiben und die Belastungsgrenzen der verbleibenden Mitarbeitenden strapaziert werden. Verstärkt wird diese Situation durch eine volatile Finanzierung, die häufig unter kommunalen Haushaltsvorbehalten steht und auf zeitlich befristeten Projektförderungen oder schwankenden Zuwendungen der Bundesländer basiert. Diese chronische Planungsunsicherheit hemmt langfristige infrastrukturelle Investitionen.
Zudem leidet das Regelsystem unter einer geringen Reichweite: Trotz eines dichten Netzes an Beratungsstellen erreicht es Schätzungen zufolge nur einen Bruchteil der tatsächlich Betroffenen, da Schamgefühle, Stigmatisierung und Mobilitätsbarrieren den rechtzeitigen Erstkontakt verhindern. Schließlich besteht eine gravierende Asymmetrie bei Krisen, da akute Hilfebedarfe von Klient:innen selten synchron zu den Öffnungszeiten von Beratungsstellen verlaufen und das ambulante System diese Versorgungslücken, die am Abend oder am Wochenende bestehen, kaum auffangen kann.
Auch wenn Suchthilfeorganisationen dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz noch verhalten gegenüberstehen, ist die Technologie längst konstituierender Bestandteil der Versorgungsrealität. Ausgelöst durch Arbeitsverdichtung und administrativen Mehraufwand greifen Fachkräfte im Berufsalltag vermehrt auf frei zugängliche, kommerzielle Sprachmodelle zurück (z. B. ChatGPT oder Gemini), um Texte zu redigieren oder Berichte vorzuformulieren. Da dies meist ohne institutionelle Richtlinien geschieht, etabliert sich eine unregulierte Schatten-KI, die erhebliche Risiken hinsichtlich des Datenschutzes birgt, sollten sensible Falldaten unverschlüsselt auf Servern externer Tech-Konzerne verarbeitet werden.
Aufseiten der Klient:innen fungieren generative KI-Systeme zunehmend als anthropomorphe Interaktionspartner. Sogenannte Companion-KI simuliert Empathie, feste Persönlichkeitszüge und emotionale Intimität. Diese Anwendungen sind jederzeit verfügbar, reagieren personalisiert und erzeugen eine emotionale Bindung, die reale soziale Beziehungen ergänzt oder gar verdrängt. Als Sykophanz oder Sycophancy wird die Tendenz von KI-Sprachmodellen bezeichnet, die Ansichten und Erwartungen von Nutzenden unkritisch zu bestätigen, selbst wenn diese sachlich falsch oder potenziell schädlich sind. Für viele Betroffene avancieren Companion-KI-Bots zu einer extrem niedrigschwelligen Beratungsinstanz. Die Gewöhnung an diese rein spiegelnde, konfliktfreie Beziehungsdynamik kann den späteren Wechsel in eine Suchtberatung mit einem menschlichen Berater/ einer menschlichen Beraterin massiv erschweren, da die dortigen interpersonalen Dissonanzen und Regeln als Überforderung erlebt werden.
Vor diesem Hintergrund muss die Suchthilfe ihre ethische Verantwortung und ihren Gestaltungsanspruch aktiv wahrnehmen. Wenn sich die etablierte Praxis nicht einbringt, werden KI-Tools von Softwareentwickler:innen und kommerziellen Anbietern ohne suchtspezifische, klinische oder ethische Expertise konzipiert. Aktive Beteiligung bedeutet, direkten Einfluss auf die Entwicklung datenschutzkonformer, die Menschenwürde wahrender und wirksamer digitaler Lösungen zu nehmen. Dafür ist eine kritische Medienkompetenz aufseiten der Fachkräfte unerlässlich. Da Klient:innen KI bereits intensiv zur Selbstdiagnose und Informationssuche nutzen – teils als ungeprüften Ersatz für professionelle Hilfe –, müssen Beratende genau wissen, was diese Werkzeuge leisten können und wo konkrete Gefahrenpotenziale liegen, um im therapeutischen Prozess aufklärend wirken zu können.
KI-Projekte in der Suchthilfe und die Implementierungslücke in der Praxis
Die Relevanz des Themas im gesundheitspolitischen Diskurs in Deutschland spiegelt sich wider in gezielten Projektförderungen durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Einen ersten Meilenstein setzte im Jahr 2024 der KISucht Hackathon, der eine breite Vernetzung von Expert:innen der Suchthilfe und Softwareentwickler:innen initiierte, um praxisnah das Thema zu diskutieren. Im selben Jahr folgte das ebenfalls BMG-geförderte Projekt „KI in der Suchthilfe“, dessen zentrales Ergebnis das Potsdamer Memorandum zum Einsatz von KI in der Suchthilfe war. Dieses Positionspapier formuliert wichtige ethische Leitplanken, fachliche Mindeststandards und das Primat des Menschen im therapeutischen Kontext.
Im Jahr 2025 wurden die Bemühungen durch die BMG-Förderung des Projektes IndiSuKI, einer App für eine hyperindividualisierte Cannabisprävention, intensiviert. Die App nutzt KI, um zielgruppenspezifische, auf das Konsumverhalten und die Sprachstrukturen junger Menschen zugeschnittene Präventionsnarrative in Echtzeit zu generieren. Parallel dazu startete das ebenfalls durch das BMG geförderte Projekt SuchtGPT, welches die Entwicklung eines geschlossenen, datenschutzkonformen Large Language Models (LLM) verfolgt, das spezifisch mit dem Fachwissen der Suchthilfe trainiert wurde, um Beratenden verlässliche Wissensbestände zur Verfügung zu stellen.
Diesen mit Bundesmitteln finanzierten Entwicklungen auf übergeordneter Ebene steht eine deutliche Implementierungslücke von KI-Projekten in der Praxis gegenüber. Während Leuchtturmprojekte die technologische Machbarkeit demonstrieren, verharren Beratungsstellen vor Ort aufgrund fehlender Budgets, rechtlicher und fachlicher Unsicherheiten, mangelnden Know-hows sowie aufgrund von Lücken in der digitalen Infrastruktur noch weitgehend im Status quo.
2. Entmystifizieren und Befähigen (Wissen vermitteln)
Was ist KI? oder Die Berechnung von Wahrscheinlichkeiten ohne semantisches Verständnis
Um die Chancen und Risiken von KI im therapeutisch-beratenden Setting valide beurteilen zu können, ist es erforderlich, die technischen Grundlagen zu kennen und zu verstehen. Moderne KI-Systeme, insbesondere generative Sprachmodelle, basieren im Kern auf komplexer mathematischer Mustererkennung. Sie verfügen weder über ein Bewusstsein noch über ein echtes, semantisches Verständnis von Inhalten oder menschlichem Leid. Stattdessen berechnen sie auf Basis gigantischer Trainingsdaten ausschließlich statistische Wahrscheinlichkeiten, welches Wort oder welches Satzfragment auf ein vorangegangenes folgt. Hierdurch simulieren sie einen Dialog, der syntaktisch und stilistisch hochgradig plausibel klingt.
Aufseiten der Ratsuchenden, die sich oft in einer vulnerablen Verfassung befinden, wird diese sprachliche Kohärenz jedoch häufig als echtes Verstehen missverstanden und als Dialog mit einem realen Menschen erlebt. Dies birgt Risiken, da KI-Programme bereits heute intensiv als eine Art niedrigschwellige Beratungsinstanz genutzt werden, ohne dass die Konsequenzen absehbar wären.
Die Qualität und Ausrichtung dieser Systeme hängt vollständig davon ab, wer mit welchen Datensätzen die KI trainiert hat. Daraus ergeben sich systemimmanente Fehlerquellen wie einseitig geprägte Aussagen (Bias) und Halluzinationen. Sind die Trainingsdaten von stereotypen oder stigmatisierenden Vorstellungen über Suchterkrankungen geprägt, reproduziert und verstärkt die KI diese Vorantworten im Dialog.
Halluzinationen sind inhaltlich vollkommen falsche Informationen, die die KI zur Verfügung stellt, z. B. fehlerhafte medizinische Ratschläge oder falsche Behauptungen zu rechtlichen Zusammenhängen. Das Tückische daran ist, dass die KI diese Fehler formal so überzeugend, flüssig und plausibel formuliert, dass Laien sie kaum als Fehlinformationen identifizieren können.
Rechtliche Aspekte der KI-Nutzung
Die Implementierung von KI-Systemen in der Suchthilfe bewegt sich in einem strengen rechtlichen Korridor, der primär durch den Datenschutz und neue europäische Regulierungsvorschriften determiniert wird. Da Falldaten in der Suchthilfe unter die „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen, genießen sie den höchsten gesetzlichen Schutzstatus. Jede Übermittlung solcher Daten an externe KI-Modelle ohne explizite, informierte Einwilligung der Klient:innen und ohne den Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung (AVV) ist rechtswidrig. Zulässig wären im beratungsnahen Kontext daher nur lokal gehostete Open-Source-Modelle.
Flankiert wird die DSGVO durch den EU AI Act, das europäische Gesetz über Künstliche Intelligenz, welches KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen einteilt. Anwendungen, die im Bereich der psychologischen Bewertung, der Gesundheitsversorgung oder der computergestützten Zuweisung von Therapieplätzen eingesetzt werden könnten, sind als Hochrisiko-KI einzustufen. Sie unterliegen strengsten Anforderungen an die Transparenz, die technische Dokumentation und müssen zwingend einer kontinuierlichen menschlichen Aufsicht unterliegen.
Ethische Fragen bei KI-Nutzung
Um der moralischen Komplexität beim Einsatz digitaler Werkzeuge gerecht zu werden, müssen Einrichtungen verbindliche ethische Standards für ihr Handeln festlegen. Als Orientierungshilfen und theoretische Fundamente können hierzu das Potsdamer Memorandum sowie das praxisorientierte Ethik-Manual der Technischen Hochschule Nürnberg herangezogen werden. Beide Regelwerke fordern eine lückenlose Transparenz gegenüber den Klient:innen und betonen das unumstößliche Prinzip, dass Suchthilfe in ihrem Kern genuine Beziehungsarbeit bleibt. Die interpersonale Resonanz, das gemeinsame Aushalten von Ambivalenzen und die grundlegende Wertschätzung lassen sich digital nicht emulieren.
Menschliches Handeln und menschliche Aufsicht müssen die entscheidenden Instanzen bleiben, weshalb der Einsatz von KI immer an die strikte Bedingung eines „Hand in the loop“ (oder Human in the loop) geknüpft sein muss. Eine KI darf ausschließlich als assistierendes, unterstützendes Werkzeug fungieren, während die fachliche Letztentscheidung und die Verantwortung für den Fall immer bei dem/der menschlichen Behandler:in verbleiben. Da die Einführung solcher Technologien tief in das professionelle Selbstverständnis sozialer Arbeit eingreift, sind Leitungskräfte zudem aufgefordert, auftretende Wertekonflikte innerhalb des Teams aktiv und transparent zu moderieren, um Ängste vor Rationalisierung oder einer Entmenschlichung der Beratung abzubauen.
Potenzielle Anwendungsfelder für KI in der Suchthilfe
Der direkte Einsatz von KI zu therapeutischen Zwecken ist rechtlich, fachlich und ethisch hochgradig sensibel. Zudem erfordert er einen erheblichen regulatorischen Aufwand. Demgegenüber existieren im Praxisalltag eine Reihe administrativer und supportiver Prozesse, in die die Technologie bereits heute risikoarm und effizienzsteigernd integriert werden kann, sofern die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Ein primäres Feld ist die Berichterstellung, bei der KI als Formulierungshilfe oder zur Strukturierung von Notizen genutzt werden kann, sofern die Daten strikt anonymisiert sind. Auch die Erstellung von Protokollen von Teamsitzungen, Arbeitsgruppen oder Gremienarbeit lässt sich durch automatisierte Transkriptionstools erheblich beschleunigen. Im direkten Kontakt mit Klient:innen bieten Live-Übersetzungen große Chancen, da sie eine barrierefreie Kommunikation in Echtzeit in der Erstberatung von Menschen mit Migrationshintergrund ermöglichen. Ferner lässt sich die Vermittlung von Erstinformationen via Chatbot unproblematisch auf der einrichtungseigenen Webseite einrichten, um Standardfragen zu Öffnungszeiten, Zuständigkeiten oder dem Ablauf der Hilfe rund um die Uhr zu beantworten.
Ein weiteres Feld ist der interne Wissenstransfer, bei dem KI-Systeme eingesetzt werden, um umfangreiche Fachrichtlinien, Regelungen der Sozialgesetzbücher oder aktuelle wissenschaftliche Studien schnell zu durchsuchen und zusammenzufassen. Schließlich leistet KI im klassischen Veranstaltungsmanagement wertvolle Dienste, indem sie das Einladungsmanagement, die Teilnehmerkommunikation und die organisatorische Nachbereitung von Fachtagungen automatisiert und optimiert.
KI in der Beratung
Für den direkten Einsatz von KI im beraterischen Setting gilt der zentrale Grundsatz des Potsdamer Memorandums: „KI kann den Beratungsprozess unterstützen, ersetzt aber nicht den menschlichen Austausch.“ Wichtig ist jedoch die Erkenntnis, dass KI auch dann in der Beratung präsent ist, wenn die Einrichtung selbst überhaupt keine KI-Systeme nutzt. Die entscheidende Frage lautet: Wie beeinflusst die Nutzung der Klient:innen von KI als sozialem Gegenüber den realen Beratungsprozess? Wenn Betroffene im Alltag intensive Bindungen zu Companion-KI‘s aufbauen, bringen sie deren Rückmeldungen und Ratschläge mit in die Therapiesitzung. Die KI wird so zum heimlichen Konkurrenten im Beratungsprozess. Fachkräfte stehen plötzlich in einer unbewussten Konkurrenz zu einem fehleranfälligen System, das dem/der Klient:in maximale psychologische Bequemlichkeit und permanente Verfügbarkeit bietet – eine Dynamik, die im therapeutischen Prozess explizit reflektiert und dekonstruiert werden muss.
KI als Diagnostik- und/oder Prognoseinstrument
Der Einsatz von KI zu diagnostischen oder prognostischen Zwecken ist im ambulanten Sektor derzeit als sehr problematisch bis unmöglich zu bewerten. Dies liegt an vielfältigen ungelösten ethischen Fragen und dem Mangel an validen Datensätzen. Ein algorithmisches Vorhersagemodell zur Rückfall-Risikoeinschätzung basiert zwangsläufig auf statistischen Mustern der Vergangenheit und birgt die Gefahr von folgenschweren Fehlentscheidungen.
Und die Idee einer Früherkennung durch Mustererkennung – beispielsweise durch das automatisierte Scannen von Social-Media-Verhalten oder Smartphone-Nutzungsdaten – greift massiv auf die Privatsphäre der Betroffenen zu und entzieht sich einer fundierten klinischen Validierung. Ebenso kritisch ist die automatisierte Auswertung therapeutischer Verläufe anhand von Textprotokollen zu beurteilen, da Software die nonverbale Kommunikation, die psychosoziale Komplexität und den individuellen Kontext des Einzelfalls nicht erfassen kann und das Risiko diskriminierender Fehlinterpretationen schlicht zu hoch ist.
Organisationsentwicklung zur Implementierung von KI in einer Einrichtung
Die Implementierung von KI-Systemen in einer Suchthilfe-Einrichtung kann nicht improvisiert werden, sondern erfordert einen strukturierten Prozess der Organisationsentwicklung. An erster Stelle steht eine klare Zieldefinition: Es muss präzise analysiert werden, welches konkrete fachliche oder administrative Problem die KI überhaupt lösen soll (z. B. die Entlastung der Verwaltung von Routineaufgaben). Darauf aufbauend müssen die internen Arbeitsabläufe klar strukturiert und standardisiert werden, da algorithmische Systeme nur dann effizient unterstützen können, wenn die zugrundeliegenden analogen Abläufe logisch definiert sind.
Zudem ist es eine zwingende technische Voraussetzung, über strukturierte und digitalisierte Daten zu verfügen. Schließlich muss die Organisation verbindliche KI-Leitlinien erstellen. Diese internen Richtlinien müssen unmissverständlich festlegen, welche Tools für welche Zwecke erlaubt sind, wie mit Klient:innendaten umzugehen ist und wo die unüberschreitbare Grenze zwischen automatisierter Sachbearbeitung und persönlicher Beziehungsarbeit verläuft.
Personalentwicklung als Voraussetzung für die Implementierung von KI
Da der Erfolg technologischer Innovationen maßgeblich von der Akzeptanz der Mitarbeitenden abhängt, muss die Organisationsentwicklung durch eine strategische Personalentwicklung flankiert werden. Zunächst gilt es, die Mitarbeitenden aktiv für die Nutzung von KI zu gewinnen und bestehende Vorbehalte oder Ängste vor einem vermeintlichen Arbeitsplatzverlust durch transparente Kommunikation abzubauen. Dies gelingt am besten, wenn aufgezeigt wird, dass KI im sozialen Bereich Freiräume schafft, indem sie administrative Routineaufgaben übernimmt und somit mehr Zeit für die Kernarbeit, die menschliche Beziehungsarbeit, ermöglicht.
Darauf aufbauend muss eine systematische Qualifizierung von Fachkräften etabliert werden. Hierbei gilt es, die Datenkompetenz (AI Literacy) gezielt zu fördern, damit Fachkräfte ein grundlegendes Verständnis für statistische Modelle und Datenflüsse entwickeln und die Ergebnisse von KI-Systemen professionell und selbstbewusst hinterfragen können. Schließlich darf sich die Schulung nicht in technischen Aspekten erschöpfen: Nötig ist eine kritische Auseinandersetzung mit den sozialen Dynamiken, die der Einsatz von KI im gesamten Beratungssystem erzeugt, sowie die Diskussion ethischer Fragen. Teams müssen in Supervisionen und Fallbesprechungen gezielt dazu befähigt werden, die Auswirkungen digitaler Companion-Systeme auf die Lebenswelt und das Bindungsverhalten der Klient:innen therapeutisch zu reflektieren.
Externe Unterstützung für den digitalen Transformationsprozess
Einrichtungen der Suchthilfe müssen den digitalen Transformationsprozess nicht isoliert bewältigen, da inzwischen ein ausdifferenziertes Netzwerk an externen Unterstützungsmöglichkeiten existiert. Hilfestellung können z. B. Hochschulen bieten. Die Technische Hochschule Nürnberg ist führend in der Erstellung von Ethik-Manualen für die Soziale Arbeit, die Hochschule München setzt starke Impulse im Bereich des digitalen Innovationsmanagements, und die Fachhochschule Münster fokussiert sich intensiv auf die Evaluation und Entwicklung spezifischer Online-Beratungsangebote.
Aufseiten der Wohlfahrtsverbände fungieren Plattformen wie https://caritas-digital.de/projekte/next als zentrale Innovationstreiber, die soziale Träger durch Best-Practice-Beispiele, Vernetzungsangebote und den Aufbau datenschutzkonformer Infrastrukturen unterstützen. Ergänzt wird dieses Angebot durch spezialisierte private Agenturen wie nuvio, Sozial-Ki, ZenDit und Sozial-PR, die Beratung, technische Implementierungshilfe, Fortbildungen und KI-Workshops anbieten, die exakt auf die Bedarfe des sozialen Sektors zugeschnitten sind.
3. Die Politik sensibilisieren (Infrastruktur der ambulanten Suchthilfe nachhaltig absichern)
Entstehende Kosten und ein Vorschlag zur Finanzierung
Die Einführung und der dauerhafte Betrieb professioneller KI-Systeme sind mit fortlaufenden ökonomischen Aufwänden verbunden. Die Budgetplanung der Träger muss hierbei verschiedene Kostenblöcke berücksichtigen. Dazu gehört zum einen die IT-Hardware: Für einen datenschutzkonformen Betrieb von Open-Source-Modellen im eigenen Haus ist die Anschaffung potenter Hardware mit dedizierten Grafikeinheiten (GPUs) auf den lokalen Arbeitsstationen oder Servern unumgänglich.
Zum anderen fallen Kosten für spezifische KI-Modelle zur Offline-Nutzung an; zwar sind viele Basismodelle quelloffen und kostenfrei, jedoch erfordern deren Anpassung an den Fachkontext, das Feintuning sowie die laufende IT-Wartung ein ausreichendes Budget, um spezialisierte Dienstleister zu bezahlen. Alternativ schlägt die Nutzung cloudbasierter Systeme über ein Pro-Abonnement bei einem großen kommerziellen Anbieter mit regelmäßigen monatlichen Lizenzgebühren pro Arbeitsplatz zu Buche. Diese dauerhaften Betriebskosten müssen in den Haushaltsplänen abgesichert werden, was in den gängigen Refinanzierungsmodellen der Leistungsträger bisher kaum vorgesehen ist.
Zugang zu datenschutzkonformen KI-Standardtools für alle Suchtberatungsstellen in Deutschland
Da alle Suchtberatungsstellen im administrativen Bereich ähnliche Anforderungen an eine KI haben, könnten durch eine zentralisierte Entwicklung und ein länderübergreifendes Finanzierungsbündnis sowohl die Entwicklungen beschleunigt als auch enorme Einsparpotenziale realisiert werden.
Für eine flächendeckende Implementierung von KI-Systemen in den rund 1.400 ambulanten Suchtberatungsstellen in Deutschland stellt primär die fragmentierte, kommunal oder über Landesmittel gesteuerte Finanzierungsstruktur eine grundlegende Hürde dar. Wenn jede Beratungsstelle oder jeder regionale Träger isoliert eigene Softwarelizenzen erwirbt oder Insellösungen entwickelt, führt dies zu einer massiven Fehlallokation öffentlicher Mittel, inkompatiblen Systemen und unlösbaren datenschutzrechtlichen Einzelprüfungen.
Ziel muss es deshalb sein, Suchtberatungsstellen in Deutschland den Zugang zu datenschutzkonformen KI-Standardtools zu ermöglichen. Dies kann durch eine zentralisierte Entwicklung und ein länderübergreifendes Finanzierungsbündnis realisiert werden. Beide Bausteine werden im Folgenden näher erläutert.
Das Prinzip „Zentral entwickeln – lokal nutzen“
Anstatt teure, kommerzielle Einzelplatz-Abos (z. B. ChatGPT Plus) bei US-Anbietern zu finanzieren, setzen die Suchthilfeverbände auf die zentrale Bereitstellung einer gemeinsamen Open-Source-Infrastruktur:
- Zentrale Core-Entwicklung: Unter Federführung eines Konsortiums (z. B. der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen in Kooperation mit Wohlfahrts-Innovationsnetzwerken wie https://caritas-digital.de/projekte/next/ und Hochschulen) wird ein standardisiertes Software-Paket entwickelt.
- Die Standardtools: Dieses Paket umfasst datenschutzkonforme Standardanwendungen für den Beratungsalltag wie anonymisierte Bericht- und Protokollassistenten, einrichtungsinterne Wissensdatenbanken (auf Basis von SuchtGPT) sowie automatisierte Live-Übersetzungswerkzeuge für die Erstberatung.
- Skaleneffekte beim Hosting: Die Bereitstellung erfolgt über gesicherte zentrale Serverstrukturen (z. B. in einem behördlichen oder caritativen Rechenzentrum in Deutschland). Digitale Updates, Sicherheits-Patches und die datenschutzrechtliche Absicherung (DSGVO-Konformität) werden einmalig zentral gelöst und sofort für alle ausgerollt.
Länderübergreifendes Budgetrecht und der „Sucht-Digitalisierungsfonds“
Da die Suchthilfe in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt, muss die Finanzierung über ein kooperatives, bundesländerübergreifendes Abkommen gesichert werden, etwa durch die Einrichtung eines zweistufigen Bund-Länder-Sucht-Digitalisierungsfonds:
- Der Königsteiner Schlüssel als Maßstab: Die 16 Bundesländer stellen ein gemeinsames, zweckgebundenes Budget bereit. Die Einzahlung in diesen zentralen Fonds erfolgt anteilig nach dem bewährten Königsteiner Schlüssel (berechnet nach Steueraufkommen und Bevölkerungszahl).
- Bund-Länder-Pakt nutzen: Ergänzend bringt der Bund über Innovationsförderungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) oder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Kofinanzierung ein, um den initialen Aufbau der Infrastruktur abzusichern.
- Synergieeffekt statt Förder-Dschungel: Durch die Zusammenlegung der Budgets entfällt für die einzelnen Beratungsstellen vor Ort der immense bürokratische Aufwand für das Beantragen von lokalen Kleinprojekten, Mikro-Mitteln oder zeitlich befristeten Verwendungsnachweisen. Die Bundesländer sparen unter dem Strich erhebliche Mittel, da sie nur ein zentrales Projekt finanzieren, dessen Ergebnisse jedoch all ihren kommunalen Einrichtungen direkt zugutekommen.
Dieses Finanzierungsmodell schließt die bestehende Implementierungslücke auf ökonomisch nachhaltige Weise. Es transformiert den Suchthilfesektor von einem Markt fragmentierter Einzelkäufer zu einer starken Einkaufsgemeinschaft digitaler Produkte. Neben der enormen Kostenersparnis sichert dieses Modell vor allem die bundesweit einheitliche Qualität in der Versorgung vulnerabler Menschen.
Die technische Machbarkeit ist gegeben. Zur Umsetzung braucht es die Politik. Erst durch ein entschlossenes, abgestimmtes Handeln von Bund, Ländern und Kommunen kann die notwendige politische und finanzielle Infrastruktur bereitgestellt werden, um diesen wegweisenden Schritt zu vollziehen.
Kritische Reflexionen und Fazit
Der Diskurs um den Einsatz von KI berührt fundamentale Fragen, Ängste und gesellschaftliche Implikationen, die nicht ignoriert werden dürfen. Die Sorge, dass KI den eigenen Arbeitsplatz gefährdet, lässt sich für die Suchthilfe zwar entkräften – angesichts des eklatanten Fachkräftemangels fungiert KI als zwingend notwendige Entlastung zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit des Gesamtsystems. Dennoch wiegen makroökonomische und ökologische Fragen schwer: Der immense Energie- und Ressourcenbedarf globaler Modelle befeuert Debatten über CO₂-Bilanzen und trägt zur verstärkten Nutzung fossiler Energieträger oder gar zur Rückkehr der Atomenergie bei. Zudem schafft die Dominanz weniger US-Tech-Firmen auf dem Markt kritische Abhängigkeiten, die der digitalen Souveränität Europas widersprechen. Auch die Intransparenz komplexer Algorithmen (Black-Box-Effekt) stellt einen realen Kritikpunkt dar. Schließlich birgt die rasante Entwicklung hin zu „multimodalen“ Systemen, die Text, Bild, Ton und perfekt geklonte Stimmen in Echtzeit generieren können, massive Missbrauchspotenziale durch Deepfakes, Fake News und algorithmische Überwachungsinstrumente, die im schlimmsten Fall manipulative Suchtreize triggern oder vulnerable Personen destabilisieren.
Diese gravierenden Risiken dürfen jedoch keinesfalls zu einer technologiefeindlichen Abkehr oder einer Lähmung des Suchthilfesystems führen – im Gegenteil: Sie begründen die dringende Pflicht zur aktiven und selbstbewussten Mitgestaltung. Wenn die institutionalisierte Suchthilfe sich aus der Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen zurückzieht, überlässt sie das Feld gewinnorientierten Big-Tech-Unternehmen und unregulierten Graumärkten. Klient:innen nutzen diese Technologien ohnehin in ihrer Lebenswelt; sie konsumieren KI-generierte Medien und vertrauen sich fehleranfälligen Companion-Systemen an.
Die Überwindung der aktuellen Implementierungslücke erfordert eine koordinierte Kraftanstrengung: Es gilt, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu klären, die AI Literacy der Fachkräfte systematisch zu fördern, um KI-Kompetenz aufzubauen, und eigene geschützte, datenschutzkonforme Lösungen auf Einrichtungsebene voranzutreiben. Bei der flächendeckenden Realisierung dieser Vorhaben spielen übergreifende Entwicklungsgemeinschaften und Finanzierungspools eine Schlüsselrolle.
Nur durch eine aktive Implementierung im Rahmen klarer ethischer Standards (wie dem Potsdamer Memorandum) kann die Fachpraxis als regulierendes Korrektiv wirken. Indem die Suchthilfe die Technologie klug, kritisch und kontrolliert in den Arbeitsalltag integriert, schafft sie sichere, von Fachlichkeit gesteuerte digitale Räume. Sie wendet die Gefahren ab, indem sie die Werkzeuge selbst beherrscht und sie gezielt dafür einsetzt, den unersetzbaren Wert des menschlichen Miteinanders in der Beziehungsarbeit zu schützen und zu stärken.
Kontakt:
Wolfgang Rosengarten
rosengarten-consulting(at)online.de
https://www.rosengarten-consulting.de
Angaben zum Autor:
Wolfgang Rosengarten arbeitet als Berater und Gutachter für Projekte und Gremien im Suchtbereich auf Bundes- und Länderebene. 2025 wurde er zum Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Suchtprävention“ der Sachverständigenkommission für Kriminalprävention der Hessischen Landesregierung (Landespräventionsrat) berufen. Davor war er Leiter des Referates Suchthilfe im Hessischen Gesundheitsministerium sowie über 20 Jahre Geschäftsführer der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS) in Frankfurt am Main.
Anmerkung zum Titelbild: mit KI generiert

