Versorgungslücken für suchtkranke Kinder und Jugendliche schließen

Runder Tisch zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Suchtproblemen mit dem Drogenbeauftragten Prof. Dr. Streeck (2. v. re.) und dem Patientenbeauftragten Stefan Schwartze (re.)

Ein Jugendlicher schafft den Entzug, will sein Leben ändern – doch die passende Anschlussbehandlung fehlt. Er kehrt in sein altes Umfeld zurück, das Rückfallrisiko steigt. Für viele Familien ist das bittere Realität. Damit junge Menschen künftig nicht mehr zwischen Zuständigkeiten und Hilfesystemen verloren gehen, haben der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Prof. Dr. Hendrik Streeck und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Stefan Schwartze am 12. und 13. Oktober erstmals zu einem Runden Tisch „Kinder- und Jugendsuchtbehandlung“ nach Berlin eingeladen.

Der Handlungsdruck ist groß: Suchtprobleme nehmen bei Jugendlichen zu. Gerade komplexe Verläufe und Kombinationen von Sucht und psychischen Störungen sind an der Tagesordnung. Beratungstermine zu bekommen, wird schwieriger. In einigen Ländern stehen nur einige Entzugsplätze für Jugendliche zur Verfügung. Auch die Zahl weitergehender Angebote ist klein. Gerade Eltern berichten, wie schwierig es ist, die richtige Hilfe zu organisieren.

2024 wurden bundesweit 1.637 qualifizierte Entzugsbehandlungen bei Minderjährigen abgerechnet. Fachleute schätzen, dass jährlich rund 1.100 Jugendliche anschließend eine Rehabilitation benötigen. Doch 2025 wurden von der Deutschen Rentenversicherung lediglich 263 entsprechende Maßnahmen bewilligt, nur 176 tatsächlich angetreten. Eine belastbare bundesweite Übersicht über geeignete Therapieplätze fehlt. Wie groß die Versorgungslücke tatsächlich ist, darüber gehen die Einschätzungen von Fachpraxis und Kostenträgern auseinander.

„Wenn ein junger Mensch den Mut findet, sich seiner Suchterkrankung zu stellen, dürfen wir ihn nicht auf halbem Weg verlieren“, sagt der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Prof. Dr. Hendrik Streeck. „Ein erfolgreicher Entzug darf nicht an einer fehlenden Anschlussbehandlung scheitern, denn gerade in den Wochen danach ist das Rückfallrisiko besonders hoch. Jede Lücke in der Versorgung trifft einen jungen Menschen, dessen Zukunft auf dem Spiel steht, und oft eine Familie, die längst an ihre Grenzen gekommen ist. Wir müssen die Behandlung deshalb so verlässlich organisieren, dass sie an keiner Zuständigkeitsgrenze abreißt. Kein Jugendlicher darf von einem System ins nächste gereicht werden, bevor er Hilfe bekommt.“

Die Versorgung ist besonders anspruchsvoll, weil viele suchtkranke Jugendliche zugleich an Depressionen, Angststörungen, Traumafolgen oder anderen psychischen Erkrankungen leiden. Hinzu kommen familiäre Belastungen, schulische Schwierigkeiten und eine oft schwankende Therapiemotivation. Diese Jugendlichen brauchen spezialisierte Angebote, die Suchtmedizin, Psychiatrie, Psychotherapie, Pädagogik und Familienarbeit unter einem Dach verbinden. Zuständig sind jedoch Krankenversicherung, Rentenversicherung und Jugendhilfe jeweils für unterschiedliche Teile der Versorgung. Gerade an den Übergängen entstehen Brüche, die den Zugang erschweren und die Weiterbehandlung gefährden.

Das ist für den Patientenbeauftragten der Bundesregierung Stefan Schwartze ein wesentliches Anliegen und ein häufiger Grund dafür, dass Menschen bei ihm Unterstützung suchen: „Wer Hilfe braucht, darf nicht an Zuständigkeitsgrenzen scheitern. Gerade junge Patientinnen und Patienten benötigen verlässliche Behandlungswege, klare Ansprechpartner und eine kontinuierliche Begleitung. Eltern dürfen nicht zu Fallmanagern eines unübersichtlichen Systems werden. Entscheidend ist nicht, wer auf dem Papier zuständig ist, sondern ob die notwendige Behandlung tatsächlich und rechtzeitig ankommt.“

Am Runden Tisch kommen die entscheidenden Perspektiven zusammen: Expert:innen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Vertreter:innen der Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung und GKV-Spitzenverband), Fachleute aus der Suchthilfe und Behandlungspraxis (u. a. Bundesverband Suchthilfe, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen). Und auch die Elternverbände nehmen teil sowie das Bündnis Kinder- und Jugendrehabilitation.

Als gemeinsames Ziel formulieren die beiden Beauftragten, dass sie aus bekannten Problemen verbindliche Lösungen machen wollen. Deshalb stehen ganz oben auf der Liste:

  • der Zugang zur Behandlung,
  • eine transparente Erfassung tatsächlich geeigneter Therapieplätze,
  • eine bedarfsgerechte Finanzierung spezialisierter Behandlung,
  • bessere Übergänge vom Entzug in die Rehabilitation
  • und eine verlässliche Begleitung bis zur Nachsorge.

Zum Abschluss sollen konkrete Handlungsbedarfe priorisiert werden, denn eine erfolgreiche Suchtbehandlung dürfe nicht dort enden, wo die nächste Zuständigkeit beginnt.

Pressestelle des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, 12.10.2026