Countdown für KDS 4.0 läuft

Die vierte Version des „Deutschen Kerndatensatzes zur Dokumentation im Bereich der Suchthilfe“ (KDS 4.0) wird ab Januar 2027 in den Einrichtungen der Suchthilfe zur Dokumentation des Versorgungsgeschehens eingesetzt. Über die notwendige Anpassung an aktuelle Entwicklungen hinaus verfolgte die Überarbeitung das Ziel, die Anwendbarkeit des KDS im Praxisalltag zu vereinfachen. Zu diesem Zweck wurden von Beginn an die relevanten Akteure in den Überarbeitungsprozess einbezogen, um unterschiedliche Perspektiven und Anforderungen zu berücksichtigen. Neben einer Überarbeitung der KDS Itemliste erfolgte auch eine Aktualisierung des zugehörigen Manuals, welches künftig auch eine Kurzfassung für die Praxis enthält. 

Das Manual zum KDS 4.0 (inklusive Itemliste) ist in der Entwurfsfassung vorbehaltlich weiterer Änderungen auf der Website der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) verfügbar. Der KDS 4.0 ist ab 1. Januar 2027 gültig. Bis einschließlich 31. Dezember 2026 gilt weiterhin der KDS 3.0 in seiner aktuellen Fassung.

Quelle: Website der Deutschen Suchthilfestatistik, Juli 2026