Ende Juli wurde der Kurzbericht 2026/I als Ergänzung zum Jahresbericht der Deutschen Suchthilfestatistik 2024 veröffentlicht. Er charakterisiert das suchtspezifische Versorgungsgeschehen in Einrichtungen der Sozialen Teilhabe hinsichtlich soziodemographischer und klinischer Merkmale der Hilfesuchenden sowie in Bezug auf versorgungsbezogene Charakteristika.
Der vollständige Bericht steht auf der Website der Deutschen Suchthilfestatistik zum Download bereit: https://www.suchthilfestatistik.de/index.html
Im Folgenden wird aus dem Bericht zitiert:
Zusammenfassung
Zielsetzung: Diese Sonderauswertung der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) charakterisiert das suchtspezifische Versorgungsgeschehen in Einrichtungen der Sozialen Teilhabe (Typ 5-Einrichtungen) hinsichtlich soziodemographischer und klinischer Merkmale der Hilfesuchenden sowie in Bezug auf versorgungsbezogene Charakteristika.
Methodisches Vorgehen: Für die Auswertung wurde zunächst das gesamte Fallaufkommen des Jahres 2024 aus bundesweit N = 74 Einrichtungen der Sozialen Teilhabe erfasst. Fortfolgend wurden die Falldaten der Zugänge und Beender des Jahres 2024 hinsichtlich soziodemographischer, klinischer und versorgungsbezogener Merkmale deskriptiv ausgewertet.
Ergebnisse: Im Jahr 2024 wurden insgesamt 4.013 Fälle in Einrichtungen der Sozialen Teilhabe erfasst, wobei die Vermittlung schwerpunktmäßig über stationäre Rehabilitationseinrichtungen (21 %), ambulante Suchthilfeeinrichtungen (13 %) sowie allgemeine und psychiatrische Krankenhäuser (13 %) erfolgte. Alkohol- (35 %) bzw. opioidbezogene Störungen (16 %) sowie Multipler Substanzgebrauch (20 %) stellten die häufigsten Betreuungsanlässe dar. Die Hilfesuchenden waren unmittelbar vor Maßnahmenbeginn mehrheitlich erwerbslos (70 %) und kamen in knapp einem Drittel aus institutionellen Wohnformen (31 %) bzw. in knapp einem Zehntel der Fälle aus prekären Wohnverhältnissen (9 %) in Einrichtungen der Sozialen Teilhabe. Neben der Suchtproblematik lagen bei einem Großteil zusätzlich Probleme hinsichtlich Tagesstrukturierung (81 %) und psychischer Gesundheit (78 %) vor. Die Fälle wurden nach durchschnittlich 19 Monaten abgeschlossen (Min: 10; Max: 26 Monate), wobei über die Hälfte planmäßig endete (54 %) und sich die Suchtproblematik überwiegend verbesserte (61 %). Im Anschluss wurden 4 von 10 Hilfesuchenden weitervermittelt (39 %), vornehmlich in Angebote der Suchtbehandlung (58 %), andere Angebote der Sozialen Teilhabe (31 %) oder suchtspezifische Beratung und Betreuung (27 %).
Fazit: Personen, die in Einrichtungen der Sozialen Teilhabe suchtspezifische Hilfe erhalten, scheinen in besonderem Maße mit Herausforderungen bezüglich der psycho-sozialen Integration in den Alltag konfrontiert zu sein. Vor diesem Hintergrund scheint eine im Vergleich zu Suchtberatung und -behandlung eher langfristige Versorgungsperspektive plausibel. Trotz der komplexen Ausgangsituation enden die Betreuungen mehrheitlich mit positiven Ergebnissen. Dies spricht dafür, dass die Soziale Teilhabe gerade für bestimmte Untergruppen ein wichtiges Ergänzungsangebot zur „klassischen“ Suchthilfe darstellt.
1 Hintergrund und Zielsetzung
Der vorliegende Kurzbericht konzentriert sich auf die Darstellung des Versorgungsgeschehens in Einrichtungen der Sozialen Teilhabe (sog. Einrichtungstyp 5). Auf Basis aktueller Daten, die im Rahmen der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) erhoben wurden (Datenjahr 2024), sollen
- 1) das Fallaufkommen in Einrichtungen der Sozialen Teilhabe
- 2) zentrale soziodemographische und klinische Charakteristika der Hilfesuchenden und
- 3) versorgungsrelevante Merkmale
dargestellt werden.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe (ehemals „Eingliederungshilfe“) spielen bei Personen mit Abhängigkeitserkrankungen eine zentrale Rolle. Angebote im Kontext der wohnlichen Unterstützung (Maßnahmen wie Assistenzleistungen im Wohn- und Sozialraum, stationäres sozialtherapeutisches Wohnen, besondere Wohnformen), Übergangseinrichtungen und tagesstrukturierende Angebote sollen dazu beitragen, die Selbstbestimmung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen sowie ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Ziel der Sozialen Teilhabe ist, diese Menschen dazu zu befähigen, ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu planen und zu führen (vgl. § 90 SGB IX) (DHS, 2019).
Damit nimmt die Soziale Teilhabe für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen Gesundheitsversorgung und gesellschaftlicher Integration ein (Borbé et al., 2025). Zugleich wird der Beitrag der Sozialen Teilhabe zu einem gelingenden Suchthilfesystem in der Routineberichterstattung nur schlaglichtartig adressiert, ohne in die Tiefe zu gehen. Daher setzt sich dieser Kurzbericht das Ziel, das Verständnis zu fördern, welche Untergruppen von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen Angebote der Sozialen Teilhabe wahrnehmen und wie sich die Versorgung in Einrichtungen der Sozialen Teilhabe gestaltet.
Quelle: Dauber, H., Riemerschmid, C. & Schwarzkopf, L. (2026). Versorgungsgeschehen in Einrichtungen der Sozialen Teilhabe. Kurzbericht Nr. 1/2026 – Deutsche Suchthilfestatistik 2024. IFT Institut für Therapieforschung, München, S. 3 f.
