
Ein Klient steht in der Tür der Werkstatt, acht Uhr morgens, es ist seine sechste Woche. Er steht dort, weil es auf dem Plan steht. Er steht dort, weil es Konsequenzen hat, wenn er nicht dort steht. Er steht dort, und er hasst es. Den Wecker, den Plan, die Werkstatt.
Sechs Wochen später steht er wieder in der Tür. Gleiche Werkstatt, gleiche Uhrzeit. Aber etwas hat sich verschoben. Er steht dort, weil der Stuhl, den er gestern angefangen hat zu bauen, heute fertig werden soll. Er steht dort, weil er dem Arbeitstherapeuten gesagt hat, er macht das. Wenn man ihn fragen würde, ob er muss, würde er sagen: Ich will.
Zwischen diesen beiden Momenten liegt der Kern dessen, was gelingende Suchttherapie ausmacht. Der Rahmen ist derselbe geblieben. Die Regel ist dieselbe geblieben. Aber der Klient hat sich verändert. Nicht, weil die Regel ihm die Freiheit genommen hätte, sondern weil sie ihm die Freiheit überhaupt erst ermöglicht hat.
Dieser Text fragt, wie das zusammengeht: Ordnung und Freiheit, Struktur und Autonomie, Notwendigkeit und Selbstbestimmung. Die suchtkonstituierenden biographischen Konfliktlinien werden im Text nicht explizit betrachtet, sondern die Bedingungen und Notwendigkeiten, um diese zu bearbeiten.
Zwei Freiheiten
Zwei Verständnisse von Freiheit stehen sich in der gegenwärtigen Suchtbehandlung gegenüber, und sie vertragen sich nicht. Das erste sieht Freiheit als Abwesenheit äußerer Beschränkung. Der Philosoph Isaiah Berlin (1909-1997) hat das als negative Freiheit beschrieben. In ihrer popularisierten Form durchzieht sie den gesellschaftlichen Diskurs als die Grundüberzeugung, dass jede Regel eine Zumutung, jede Struktur eine Bevormundung, jede Asymmetrie ein Machtmissbrauch ist. Angewandt auf die Suchttherapie ergibt das ein Paradox: Der Klient, dessen Verhalten durch die Substanz maximal fremdgesteuert ist, soll in einem Setting behandelt werden, das ihm möglichst wenig vorschreibt. Die Logik der negativen Freiheit verbietet genau die Intervention, die der Zustand erfordert.
Das zweite Freiheitsverständnis hat Wurzeln in der Existenzphilosophie. Der Psychiater Viktor Frankl (1905-1997) hat es als Willensfreiheit reformuliert: die spezifisch menschliche Fähigkeit, sich zu den Bedingungen der eigenen Existenz zu verhalten, statt von ihnen bestimmt zu werden. Freiheit ist hier nicht die Abwesenheit von Bedingungen – sie ist die Fähigkeit, eine Position zu ihnen einzunehmen.
Die Unterscheidung ist nicht akademisch. Sie bestimmt, wie ein therapeutisches Setting konzipiert wird. Wer Freiheit als Abwesenheit von Beschränkung versteht, wird Regeln minimieren und Eigenverantwortung von Beginn an einfordern. Wer Freiheit als Fähigkeit zur Selbstpositionierung versteht, wird fragen: Unter welchen Bedingungen kann die Fähigkeit, sich selbst zu positionieren, überhaupt entstehen?
Der Bleistift und die Schwerkraft
Der Leipziger Philosoph Peter Heuer hat auf den Dresdner Suchttherapietagen 2023 ein Bild gebraucht, das den Gedanken der Selbstpositionierung greifbar macht. Ein Bleistift liegt auf dem Boden und gehört auf den Tisch. Um ihn aufzuheben, braucht man funktionierende Gelenke, geschickte Finger und vor allem die Schwerkraft. Würde die Gravitation nicht wirken, könnte der Stift davonschweben, der Tisch und man selbst auch. Die einfachste Verrichtung wäre unmöglich.
Der philosophische Kern dieses Bildes: Freiheit braucht Ordnung. Nicht Ordnung als Selbstzweck, nicht Ordnung als Machtinstrument, sondern Ordnung als Bedingungsgefüge, innerhalb dessen absichtsvolles Handeln überhaupt gelingen kann. Ohne die Verlässlichkeit der Naturgesetze ist keine Handlung möglich. Ohne die Verlässlichkeit sozialer Regeln kein Zusammenleben. Ohne die Verlässlichkeit innerer Ordnung keine Selbststeuerung.
Drei Relationen bestimmen die menschliche Existenz: das Verhältnis zur Welt, zu anderen Menschen, zu sich selbst. Jede Relation hat ihre Ordnung, und jede Ordnung ist Voraussetzung für die Ermöglichung – nicht Einschränkung – von Freiheit. Ordnung und Freiheit verhalten sich zueinander wie Struktur und Prozess, Rahmen und Bewegung, Ufer und Strömung.
Der Enthaltsame und der Mäßige
Heuer greift auf eine Unterscheidung zurück, die Aristoteles vor mehr als 2.300 Jahren getroffen hat und die für die Suchttherapie erstaunlich aktuell ist. Aristoteles unterscheidet zwischen dem Enthaltsamen und dem Mäßigen. Beide handeln richtig. Beide halten sich an die Regeln. Der Unterschied liegt nicht im Verhalten, sondern in der inneren Verfassung.
Der Enthaltsame hat Begierden, die der Vernunft widersprechen. Aber er beherrscht sich. Er hält durch, er hält stand, er beißt die Zähne zusammen. Das kostet Kraft. Jeden Tag, jeden Morgen, jede Stunde. Irgendwann ist die Kraft verbraucht. Der Mäßige hat diesen Kampf hinter sich. Bei ihm haben sich die Begierden nach den Erfordernissen der Vernunft gerichtet. Er handelt nicht gegen seine Impulse, sondern mit ihnen. Die Regel ist nicht mehr Fessel, sondern Teil seiner selbst.
Wer in der Suchttherapie arbeitet, erkennt das sofort. Der Enthaltsame ist der Klient, der abstinent lebt, aber jeden Tag kämpft. Schmerzlich den Vorsatz umklammernd. Das Suchtgedächtnis meldet sich, und der Wille muss dagegen anarbeiten. Das ist ehrenwert, das ist respektabel – und es ist erschöpfbar. Der Mäßige ist der Klient am Ende einer gelungenen Therapie. Nicht der perfekte Klient, den gibt es nicht, aber der Klient, der die Abstinenz nicht mehr als Verzicht erlebt, sondern als Teil dessen, wer er ist. Wie jemand mit einer Nussallergie, der die Zutatenliste prüft: nicht aus Tapferkeit, sondern aus Selbstverständlichkeit.
Aristoteles liefert damit die begriffliche Schärfe für etwas, das in der Suchttherapie oft unscharf bleibt: die Unterscheidung zwischen Abstinenz und Abstinenzfähigkeit. Der Enthaltsame ist abstinent. Der Mäßige ist abstinenzfähig. Der Unterschied liegt nicht in der Substanzfreiheit, sondern in der inneren Integration der Entscheidung.
Warum der Wille nicht reicht
Warum die Kraft des Enthaltsamen endlich ist, lässt sich mit der Theorie der Persönlichkeits-System-Interaktionen des Psychologen Julius Kuhl (*1947) differenzierter fassen. Kuhl unterscheidet zwischen Handlungsorientierung und Lageorientierung als zwei Modi der Selbststeuerung. Handlungsorientierte Menschen regulieren negative Affekte effizient, lösen sich aus Grübelschleifen, setzen Absichten in Handlung um. Lageorientierte Menschen können den positiven Affekt, der zur Überwindung von Schwierigkeiten notwendig ist, nur erschwert generieren. Die Diskrepanz zwischen Ist und Soll wird registriert, aber nicht in Handlung übersetzt.
Suchterkrankungen verlaufen schwerer und chronifizierter, wenn im Hintergrund die Lageorientierung steht. Die Substanz übernimmt die Affektregulation, die das Selbststeuerungssystem nicht mehr leistet. Das erklärt, warum Willensappelle ins Leere greifen. Wer in der Lageorientierung feststeckt, dem fehlt nicht der Wille – ihm fehlt der Zugang zu den Funktionen, die den Willen in Handlung übersetzen. Die Absicht ist da. Die Umsetzung scheitert nicht am Wollen, sondern an der Regulation des Affekts, der zwischen Absicht und Handlung steht.
Äußere Struktur – Regeln, Routinen, vorhersehbare Abläufe – kompensiert in der frühen Behandlungsphase genau dieses Defizit. Sie übernimmt die Steuerungsfunktion, die das beschädigte Selbstsystem nicht bereitstellen kann. Das ist keine Bevormundung. Es ist eine Stütze, die überflüssig werden soll, aber in der akuten Phase unverzichtbar ist.
Selbstbindung
Die interessanteste Stelle im Verhältnis von Freiheit und Notwendigkeit liegt dort, wo der Klient beginnt, die äußere Struktur in eine innere umzuwandeln, wo er Regeln, die zunächst von außen kamen, zu seinen eigenen macht.
Selbstbindung bedeutet: Ein Mensch schränkt seinen zukünftigen Handlungsraum bewusst ein. Er trifft in einem ruhigen Moment eine Entscheidung, die in einem unruhigen Moment gelten soll. Das ist nicht Unterwerfung, es ist vorausschauende Selbststeuerung. Die Mythologie kennt das Prinzip aus der Geschichte von Odysseus am Mast: Er lässt sich anbinden, bevor die Sirenen singen, weil er weiß, dass er ihrem Gesang nicht wird widerstehen können. Die Bindung ist nicht Unfreiheit. Sie ist die klügste Form der Freiheit, die ihm in seiner Situation zur Verfügung steht.
Frankls Selbstdistanzierung beschreibt genau diese Fähigkeit: einen Schritt zurückzutreten und eine Position einzunehmen. Der Klient, der sagt „Ich trinke nicht, auch wenn alles in mir danach verlangt“, vollzieht Selbstdistanzierung. Er ist nicht frei von dem Verlangen. Aber er ist frei, sein Verhalten zu dem Verlangen zu wählen. Dies ist dem Klienten möglich, wenn er der Entscheidung „Ich will nicht mehr!“ und der damit entstehenden Leerstelle einen Sinn, ein Ziel, ein „Ich will!“ an die Seite stellt.
Von außen nach innen
Der therapeutische Kernprozess lässt sich als Übergang von Außensteuerung zur Innensteuerung beschreiben. Am Anfang übernimmt das Setting die Regulation: Regeln, Tagesstruktur, Gruppenrituale. Am Ende reguliert sich der Klient selbst. Dazwischen liegt der eigentliche therapeutische Raum.
Die funktionale Asymmetrie zwischen dem Therapeuten und dem Klienten – die Erfahrung, die Verantwortung, die anfangs ungleich verteilt sind – ist keine Machtausübung. Sie ist eine Übergangskonstruktion. Ihr Ziel ist ihre eigene Überflüssigkeit. Das unterscheidet sie kategorial von autoritären Strukturen, die auf Dauer angelegt sind.
Heuer zieht eine Linie von Aristoteles über Kant zu Hegel. Alle drei stimmen in einem Punkt überein: Wahre Freiheit ist Selbstgesetzgebung. Freiheit ist nicht die Abwesenheit von Regeln, sondern die Fähigkeit, sich selbst Regeln zu geben und sie einzuhalten. Aristoteles formuliert, der freie und gebildete Mensch sei sich selbst Gesetz. Kants kategorischer Imperativ verlangt, dass die eigene Handlungsmaxime als allgemeines Gesetz taugen muss. Hegel sah in der Beschränkung der Begierde nicht die Beschränkung der Freiheit, sondern die Bedingung, aus der Befreiung hervorgeht.
Was die Philosophie entfaltet, beschreibt die therapeutische Praxis als Prozess. Am Anfang steht das Gesetz von außen. Der Klient handelt, weil der Rahmen es verlangt. Im Verlauf der Therapie verschiebt sich das Verhältnis. Der Klient prüft die Regeln auf Selbstkompatibilität, macht sie zu seinen eigenen, verinnerlicht sie. Am Ende ist er sich selbst Gesetz geworden. Die Regeln sind nicht verschwunden. Sie sind unsichtbar geworden — weil sie keine äußeren Vorgaben mehr sind, sondern innere Orientierung. Das ist, eingeholt von der klinischen Praxis, die Formel, die Hegel zugeschrieben wird: Freiheit als Einsicht in die Notwendigkeit – nicht die Freiheit, die tut, was sie will, sondern die Freiheit, die versteht, was sie braucht.
Wo die Ordnung kippt
Heuer ist nicht naiv. In seinem Vortrag auf den Dresdner Suchttherapietagen 2023 benennt er präzise, wo Ordnung zur Gefahr wird: bei Überregulierung, die den Einzelfall erstickt; in Form von Rigorismus, der Regeln als Machtinstrument missbraucht, so wie Schwester Ratched aus Einer flog über das Kuckucksnest, die Patienten unter dem Deckmantel der Fürsorge tyrannisiert; und als Moralisieren, das Empörung als Tugend tarnt.
Ordnung ist eine Sekundärtugend, moralisch indifferent. Sie kann der Gerechtigkeit dienen oder dem Gegenteil. Der Schriftsteller Carl Amery (1922-2005) hat 1963 darauf hingewiesen, dass sich dieselben Sekundärtugenden im Pfarramt wie im Gestapokeller bewähren. Die 68er zogen daraus die Konsequenz, Sekundärtugenden pauschal zu verwerfen, und schütteten damit das Kind mit dem Bade aus.
Die Parallele zur aktuellen Debatte in der Suchttherapie liegt offen. Der Zeitgeist deutet therapeutische Struktur als Bevormundung, Abstinenzorientierung als Zwang, Grenzsetzung als Respektlosigkeit. Und er hat Recht, wenn Struktur zum Selbstzweck wird, wenn Abstinenz als Unterwerfung verlangt wird, wenn Grenzen der Machtausübung dienen. Aber die Antwort kann nicht sein, die Ordnung abzuschaffen. Heuers Formulierung ist präzise: Das hieße, den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun. Wer Freiheit ohne Ordnung fordert, setzt voraus, was erst geschaffen werden muss. Der Suchtkranke ist nicht der Mensch, der keine Regeln braucht – nicht, weil er dumm wäre oder schwach, sondern weil die Sucht seine Selbststeuerung beschädigt hat. Ihm die Ordnung vorzuenthalten, ist kein Zeichen von Respekt. Es ist Vernachlässigung.
Resonanz und Unverfügbarkeit
Der Soziologe Hartmut Rosa (*1965) hat mit seinem Resonanzbegriff einen Gedanken formuliert, der hier eine letzte Wendung ergibt: Ein gelingendes Weltverhältnis lässt sich nicht erzwingen, es ist für Rosa von Unverfügbarkeit geprägt. Resonanz lässt sich nicht herstellen, nicht planen. Was sich garantieren lässt, sind die Bedingungen, unter denen sie wahrscheinlicher wird. Das ist die strukturelle Parallele zum therapeutischen Setting: Die Therapie garantiert keine Veränderung. Sie schafft Bedingungen, unter denen Veränderung möglich wird.
Die Verbindung zwischen Selbstbindung und Rosas Konstrukt der Unverfügbarkeit ist enger, als es auf den ersten Blick scheint. Frankls Begriff der Freiheit realisiert sich in der bewussten Einschränkung. Rosas Resonanz (als gelingendes Weltverhältnis) setzt voraus, dass nicht alles verfügbar ist. In beiden Fällen gilt: Freiheit entsteht nicht durch die Beseitigung von Grenzen, sondern durch ein bestimmtes Verhältnis zu ihnen.
Eine Gesellschaft, die Freiheit ausschließlich als Abwesenheit von Zwang definiert, hat für therapeutische Räume ein systematisches Verständnisproblem. Sie kann den Unterschied zwischen einer Regel, die unterdrückt, und einer Regel, die ermöglicht, begrifflich nicht fassen. Sie verwechselt die Krücke mit der Fessel und das Geländer mit dem Gitter.
Ob der gesellschaftliche Diskurs über Freiheit in der Lage ist, eine Autonomie anzuerkennen, die auf Heteronomie (Fremdbestimmtheit) angewiesen ist, bevor sie sich selbst tragen kann, ist eine Frage, die über diesen Text hinausweist. Für die Suchtbehandlung lässt sich diese Frage beantworten: An der Anerkennung dieser Autonomie arbeitet sie jeden Tag, nicht als philosophisches Problem, sondern als klinische Aufgabe.
Weitere Betrachtungen zur Suchttherapie unter philosophischem und mythologischem Blickwinkel finden Interessierte hier:
Kennen Sie Nietzsche? Der mit dem Schnäuzer! Drei Figuren des Verzichts bei Nietzsche und ihre suchttherapeutische Relevanz
Odysseus, Orpheus, das Wollen und die Verführung. Das amotivationale Syndrom und Rückfallprophylaxe
Kontakt:
Uwe Wicha
UweWicha(at)web.de
www.wicha-domurath.com
Angaben zu den Autoren:
Uwe Wicha ist Gründer und Geschäftsführer des IGB – Institut für Gesundheit und Bildung gGmbH. In seiner Arbeit verbinden sich operative Trägerverantwortung und Konzeptentwicklung. Der Diplom-Sozialarbeiter hat seine fachlichen Wurzeln in der Therapeutischen Gemeinschaft, im Psychodrama und in der Provokativen Therapie.
Jörg Domurath, Diplom-Psychologe und Psychotherapeut, war bis 2019 am Sächsischen Krankenhaus Rodewisch tätig. Er verfügt über Ausbildungen in Gesprächstherapie, Katathymem Bilderleben und Verhaltenstherapie und ist als Supervisor tätig. Sein Arbeitsschwerpunkt lag in der stationären Rehabilitation suchtkranker Menschen sowie in der empirischen Evaluation von Behandlungsverläufen.
Der gemeinsame Tätigkeitsschwerpunkt der Autoren ist Forschung, Fortbildung und Supervision.
Gemeinsame Veröffentlichungen:
Domurath, J., Wicha, U., Melzer, S., Rupert, K., Korb, A., Lorenz, A. & Schultz, C. C. (2026): Profitieren Rehabilitanden mit unterschiedlicher Störungsspezifität in gleicher Weise von der stationären Alkohol- bzw. Drogenentwöhnungsbehandlung? Eine vergleichende Studie zu den Bewältigungsstilen. Suchttherapie. DOI: 10.1055/a-2825-6443
Fankhänel, T., Wicha, U., Melzer, S., Frese, T. & Domurath, J. (2026): Failure-Related State Orientation and Self-Esteem Change in Inpatient Addiction Treatment for Illicit Drug Addiction. International Journal of Mental Health and Addiction. DOI: 10.1007/s11469-026-01650
Kommentierte Literaturliste:
- Berlin, I. (1958). Two Concepts of Liberty. Clarendon Press, Oxford. — Die klassische Unterscheidung zwischen negativer und positiver Freiheit. Berlin formuliert das Problem, das bis heute den Diskurs über Selbstbestimmung in der Therapie durchzieht: Ist Freiheit die Abwesenheit äußerer Beschränkung oder die Fähigkeit zur Selbstbestimmung?
- Frankl, V. E. (2005). Ärztliche Seelsorge. Grundlagen der Logotherapie und Existenzanalyse. 11. Aufl., Deuticke, Wien. — Frankls Hauptwerk zur therapeutischen Praxis. Enthält die Konzepte der Selbstdistanzierung und der Trotzmacht des Geistes, die im vorliegenden Text als Grundlage der Willensfreiheit herangezogen werden.
- Frankl, V. E. (2015). Der Wille zum Sinn. 7. Aufl., Hogrefe, Bern. — Ergänzung zu „Ärztliche Seelsorge“ mit Fokus auf die Willensfreiheit als spezifisch menschlicher Kompetenz.
- Heuer, P. (2023). Ordnung als Preis für Freiheit. Vortrag im Rahmen der 1. Dresdner Suchttherapietage, 14. September 2023, FriedrichstaTT Palast Dresden. — Der philosophische Ausgangspunkt dieses Textes. Heuer verbindet Aristoteles, Kant und Hegel zu einer Begründung dafür, warum Ordnung Ermöglichungsbedingung von Freiheit ist.
- Kuhl, J. (2001). Motivation und Persönlichkeit. Interaktionen psychischer Systeme. Hogrefe, Göttingen. — Kuhls PSI-Theorie liefert den psychologischen Rahmen für das Verständnis von Selbststeuerungsdefiziten bei Suchterkrankungen. Die Unterscheidung zwischen Handlungs- und Lageorientierung erklärt, warum Willensappelle in der frühen Behandlungsphase ins Leere greifen.
- Rosa, H. (2016). Resonanz. Eine Soziologie der Weltbeziehung. Suhrkamp, Berlin. — Rosas Resonanzbegriff beschreibt ein gelingendes Weltverhältnis, das sich nicht erzwingen lässt. Die strukturelle Parallele zum therapeutischen Setting: Bedingungen schaffen, unter denen Veränderung möglich wird.
- Rosa, H. (2018). Unverfügbarkeit. Residenz Verlag, Wien u. Salzburg. — Vertiefung des Resonanzbegriffs mit Fokus auf die Unverfügbarkeit als Voraussetzung für gelingende Beziehungen – auch therapeutische.

