Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit von Bundeskabinett im Juli beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 17. Juli 2024 den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit beschlossen. Damit werden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) geschaffen. Das neue Bundesinstitut wird als selbstständige Bundesoberbehörde zum 1. Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen und die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und in Teilen des Robert Koch-Instituts (RKI) übernehmen.
„Deutschland muss bei Vorsorge und Früherkennung von Krebs- oder Herzkrankheiten endlich von den hinteren Plätzen in Europa an die Spitze kommen. Vorbeugung durch Aufklärung und Früherkennung müssen stärker werden! Mit dem BIPAM fördern wir den Austausch von Wissenschaft, Politik und Praxis und stärken endlich die Prävention in der Bevölkerung. Das wird helfen, chronische Krankheiten und deren kostenintensive Behandlungen zu vermeiden.“
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Das BIPAM hat seinen Hauptsitz in Köln sowie eine Außenstelle in Berlin. Die 334 Beschäftigten der BZgA werden in das BIPAM überführt. Aus dem RKI werden 180 Beschäftigte zukünftig in dem neuen Institut arbeiten.
Das BIPAM übernimmt folgende Aufgaben
- Das BIPAM erhebt, analysiert und wertet Daten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung, zu den gesundheitlichen Auswirkungen durch Klima und Umwelt sowie zu gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen – auch im Hinblick auf die Auslastung und Entwicklung der Kosten des Gesundheitssystems in Deutschland – aus. Die Erkenntnisse sollen als Grundlage für politische und strategische Entscheidungen sowie zielgruppenspezifische Präventionsmaßnahmen dienen. Das BIPAM arbeitet eng mit dem Forschungsdatenzentrum (FDZ) im RKI zusammen, um die Datenqualität im Gesundheitssystem weiter zu verbessern.
- Das BIPAM unterstützt die Gesundheitsämter in Deutschland, koordiniert und bündelt im Rahmen der Bundeszuständigkeit die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit, anderen Bundesbehörden, Ländern, Kommunen und nichtstaatlichen Organisationen.
- Das BIPAM informiert die Bevölkerung umfassend und verständlich über Gesundheitsrisiken, Präventionsmöglichkeiten und Maßnahmen im gesundheitlichen Krisenfall. Es bietet allen Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen und schnellen Zugang zu gut verständlichen Gesundheitsinformationen.
- Das BIPAM entwickelt weitere Maßnahmen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention, einschließlich der Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten, und unterstützt deren Umsetzung. Die Verminderung von Risikofaktoren wie Rauchen, Alkoholkonsum, Übergewicht und Bewegungsarmut ist eine wichtige Aufgabe. Hierdurch werden gefährliche Erkrankungen wie Krebs, kardiovaskuläre und psychische Erkrankungen adressiert. Darüber hinaus fokussiert das BIPAM auf Themen wie gesundheitliche Chancengleichheit und mentale Gesundheit.
Weitere Informationen:
Chronik des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
Pressestelle des Bundesministeriums für Gesundheit, 17.7.2024