Bundesweit einheitliche Befragung entsprechend KDS 3.0
Mit der aktuellen Version des Deutschen Kerndatensatzes (KDS 3.0), der für die Basisdokumentation schon seit Januar 2017 eingesetzt wird, haben sich auch einige Regelungen für die Katamnese geändert. Deshalb haben der Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss), der Fachverband Sucht (FVS), der Deutsche Caritasverband (DCV) und der Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe (GVS) einen neuen Katamnese-Fragebogen entwickelt, der ab 2018 verbandsübergreifend bundesweit eingesetzt wird. Einige Items im Katamnese-Fragebogen wurden gegenüber der alten Version verändert, insbesondere wurde ein Modul für die stoffungebundenen Suchtformen ergänzt. Neu ist auch, dass Konsumveränderungen bei nicht durchgehender Abstinenz abgefragt werden.
Das Ziel eines flächendeckenden Einsatzes des neuen Katamnese-Fragebogens hat dazu geführt, dass die Abstimmung und Fertigstellung etwas länger gedauert hat. Es bleibt den einzelnen Einrichtungen überlassen, ob sie die Befragung der Patientinnen und Patienten, die schon im Januar/Februar 2018 hätte erfolgen sollen, nun mit einer Verzögerung nachholen. Auf keinen Fall sollte jedoch der alte Katamnese-Fragebogen eingesetzt werden, weil dessen Item-Struktur nicht mehr mit der Erfassung nach KDS 3.0 zusammenpasst. Den neuen Katamnese-Fragebogen stellen die Suchtverbände nun allen interessierten Einrichtungen in Deutschland in mehreren technischen Varianten zur Verfügung. Außerdem kann der Fragebogen als Printversion bestellt werden.
- Der Fragebogen kann in der neutralen einheitlichen Form eingesetzt werden, er liegt als PDF-Dokument vor.
- Der Fragebogen kann individuell für jede Einrichtung angepasst werden. Dazu liegen schreibgeschützte Word-Dateien vor (als .DOC und .DOCX), in die rechts oben auf der ersten Seite die Word-Bild-Marke der Einrichtung einfügt werden kann, um das Dokument dann auszudrucken und zu vervielfältigen (siehe Beispieldatei). Dabei ist zu beachten, dass diese Dateien in der Bildschirmansicht unscharf aussehen können. Das liegt am Schreibschutz, bei Druck oder im PDF-Format ist alles in der gewohnten Qualität zu sehen.
- Man kann auch mit der Agentur, die den Bogen erstellt hat, Kontakt aufnehmen und nach Zusendung der Word-Bild-Marke der Einrichtung den individuellen Bogen als PDF-Dokument oder als gedrucktes Exemplar (kostenpflichtig) bestellen. Dazu liegt ein Bestellformular vor.
Das Vorgehen bei der Katamnesebefragung (Anschreiben, Erinnerung etc.) verändert sich erstmal nicht. Als weitere wichtige Aufgabe bleibt den Verbänden, gemeinsam mit den Einrichtungen die Abläufe zu optimieren und Ideen für weitere Formen der Erhebung zu entwickeln. Ein entsprechender Leitfaden zur Katamneseerhebung wird demnächst entwickelt.
Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss), 26.04.2018