Modularisierung, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung, Leistungsrecht und Wirtschaftlichkeit
Bis Ende 2025 soll es entwickelt und evaluiert sein, „ein transparentes, nachvollziehbares und diskriminierungsfreies Vergütungssystem“ für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. So sieht es der aktuelle Entwurf des Gesetzes „Digitale Rentenübersicht“ vor. Adressiert ist diese Aufgabe an die Deutsche Rentenversicherung. Was sich im Bereich Leistungsrecht und Wirtschaftlichkeit in den letzten Jahren verändert hat, stellt Prof. Dr. Andreas Koch im dritten Teil seines Artikels „Trends und Rahmenbedingungen in der Suchtrehabilitation“ vor. Außerdem gibt er einen Überblick über die Modularisierung des Leistungsangebotes und die Kombinationsmöglichkeiten von Behandlungsformen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Entwicklungen im internen Qualitätsmanagement und der externen Qualitätssicherung. » zum Artikel