Was ist wichtig für die Leistungserbringer?
Seit 1. Januar 2020 erfolgt die Umsetzung der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Dieses Gesetz ordnet die Eingliederungshilfe vollkommen neu. Im Vordergrund steht dabei die personenzentrierte Ausrichtung, die sich v. a. in der Trennung der Fach- und existenzsichernden Leistungen und einer ganzheitlichen Bedarfsermittlung, Planung und Steuerung ausdrückt. Dr. Mignon Drenckberg gibt ein Update zum aktuellen Stand der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und behandelt dabei folgende Punkte: Zugang zur Eingliederungshilfe (§ 99), Bedarfsermittlung, Assistenzleistungen sowie Vertragsrecht. Außerdem geht sie auf den Teilhabeverfahrensbericht der BAR ein, der u. a. das Antrags- und Bewilligungsverfahren aller Rehabilitationsträger dieses Gesetzes beleuchtet. » zum Artikel