Zwischenbilanz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Am 1. Januar 2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Wesentliche Neuerung wird die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen sein. Für die Betroffenen soll dies einer von vielen Bausteinen sein, mit denen Selbstbestimmung sowie Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft gestärkt werden. Kommt dieses Ziel in der Praxis an? Was bedeuten die ab 2020 geltenden neuen Regelungen für suchtkranke Menschen und Einrichtungen der Suchthilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe? KONTUREN hat Expert*innen aus der Praxis zu ihren Erfahrungen, Einschätzungen und dem jeweiligen Stand der Umsetzung vor Ort befragt. Ergeben hat sich ein facettenreiches Stimmungsbild. » zum Artikel