Neue Rechtsverordnung vereinfacht Verschreibung von Substitutionspräparaten während der Pandemie
Durch Covid-19 ist in Deutschland eine epidemische Lage von nationaler Tragweite entstanden. Dies ist auch für suchtkranke Menschen eine besonders belastende Situation.
Die am 21. April in Kraft getretene SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erleichtert sowohl Substitutionsmedizinern als auch den Patientinnen und Patienten die ärztliche Versorgung. Mehrere Regelungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) werden für die Zeit der Corona-Pandemie an die besondere Situation angepasst. So dürfen Substitutionsärzte ab sofort mehr Patientinnen und Patienten behandeln. Außerdem dürfen Ärzte nun nach sorgfältiger Abwägung mehr Patientinnen und Patienten Substitutionsmittel für bis zu sieben, in bestimmten Fällen bis zu 30 Tagen verschreiben.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig: „Mit dieser Verordnung sichern wir die Substitutionstherapie suchtkranker Menschen auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Dies zu erreichen war mir sehr wichtig, denn fast 80.000 Menschen in Deutschland sind auf die tägliche Gabe von Substitutionsmedikamenten angewiesen. Jede Unterbrechung kann lebensbedrohliche Folgen haben. Es ist mir nicht erst seit Corona ein Hauptanliegen, dass wir Menschen, die von Infektionen besonders bedroht sind, auch besonders schützen. Schnelle Hilfe für Ärzte und Patienten – sie war selten so wichtig wie heute!“
Ist eine Einnahme des Medikaments unter Beobachtung von medizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischem Personal nicht möglich, kann der Arzt nach seinem Ermessen anderes Personal mit dieser Aufgabe beauftragen. Um auch außerhalb der Arztpraxis eine kontinuierliche ambulante Betreuung von Substitutionspatientinnen und Substitutionspatienten zu ermöglichen, können Apothekenboten eingesetzt werden. Der Patient hat dann das Substitutionsmittel vor den Augen des Apothekenboten einzunehmen. Bei der Verschreibung von Folgerezepten dürfen Ärzte von einer persönliche Konsultation absehen. Alle Maßnahmen dienen dazu, dort wo medizinisch gut vertretbar, Infektionsrisiken zu minimieren und die Substitutionsversorgung sicherzustellen.
Da Substitutionspatienten aufgrund ihres oftmals geschwächten Immunsystems zur Covid-19- Risikogruppe gehören, bedeuten diese Regelungen eine Verbesserung des allgemeinen Infektionsschutzes. Die Substitutionsversorgung in Deutschland auszubauen und zu stärken, ist ein zentrales Ziel für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig.
Pressestelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, 21.04.2020