Gutachter empfehlen für das Jahr 2017 Vergütungssteigerungen von mindestens 2,5 Prozent
Das „Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ ist in der Neuauflage 2016 erschienen. Erstellt wurde es von der aktiva Beratung im Gesundheitswesen GmbH in Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation (AG MedReha). Das vollständige Gutachten kann auf der Website der AG MedReha kostenlos heruntergeladen werden.
Im Rahmen dieses Gutachtens wurden Kostensteigerungen untersucht, die sich direkt auf die Leistungserbringung in den Kliniken, d. h. deren Betrieb auswirken und die sich auch in den Steigerungen der Vergütungssätze wiederfinden müssen. Dabei wurden im Gutachten nur absehbare Kostensteigerungen anhand von statistischen Daten und möglichst belastbaren Prognosen in der Modellrechnung verwendet. Der errechnete Prognosekorridor der Kostensteigerungen für das Jahr 2017 zeigt im Vergleich zu 2016 Steigerungsraten von rund 2,2 bis 2,5 Prozent.
Viele Rehabilitationseinrichtungen können ihre notwendigen Investitionen nicht finanzieren und leben von ihrer Substanz. Dies bestätigt auch die im Auftrag der AG MedReha durchgeführte zweite bundesweite Befragung der Einrichtungen zum Thema Investitionsbedarf in der medizinischen Rehabilitation.
In den letzten Jahren erfolgten keine wesentlichen gesetzlichen Initiativen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Rehabilitationseinrichtungen. Es konnte in einem Sonderpunkt des aktuellen Gutachtens gezeigt werden, dass im Vergleich der akutstationäre Krankenhausbereich durch zahlreiche Sonderprogramme und gesetzliche Maßnahmen strukturell gefördert wird. Der Gesetzgeber ist gefordert, sich auch mit der medizinischen Rehabilitation als wichtigem Bestandteil des Gesundheitssystems mehr zu befassen. Es gibt zum Beispiel bisher keine gesetzliche Grundlage, nach welchen Kriterien die Vergütungssätze inhaltlich kalkuliert werden sollen. Damit ist eine leistungsgerechte Vergütung auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung nicht gewährleistet und unterliegt einer zufälligen Machtverteilung bei den Verhandlungen vor Ort. Möglich wäre eine verbindliche gesetzliche Regelung zur Vereinbarung von Vergütungsgrundsätzen zwischen Leistungsträgern und den Verbänden der Leistungserbringer. Auch eine Art Investitionsfonds für Rehabilitationseinrichtungen könnte ein geeignetes Instrument dafür sein, die Strukturen in der medizinischen Rehabilitation sinnvoll zu gestalten, ohne das Wirtschaftlichkeitsgebot zu verletzten. […]
Rehabilitationseinrichtungen mit einer hohen Leistungsqualität und einer wirtschaftlichen Betriebsführung sollte es möglich sein, kostendeckend zu arbeiten und notwendige Investitionen zu tätigen. Aufgrund des Finanzierungsdefizits sind die Rehabilitationseinrichtungen seit Jahren gezwungen, Wirtschaftlichkeitsreserven, beispielsweise durch die Unterlassung notwendiger Investitionstätigkeiten, zu heben.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Rehabilitationseinrichtungen auch für das Jahr 2017 in vielen wichtigen Bereichen mit Kostensteigerungen rechnen müssen, wodurch die notwendigen Vergütungssatzsteigerungen zwischen 2,2 und 2,5 Prozent prognostiziert werden. Die Prognosesicherheit für das kommende Jahr ist aufgrund der geopolitischen Entwicklungen eingeschränkt, so dass Abweichungen der Prognosen insbesondere im Bereich der Sachmittel möglich sind.
Bei den berechneten Kostensteigerungen fehlen Berechnungen für klinikindividuelle Kostensteigerungen aufgrund höherer Personalkosten einschließlich zusätzlichen Hygienepersonals, Zinsaufwendungen, Investitionskosten sowie der zusätzlichen Kosten für das Entlassmanagement. Die Steigerung der Vergütungssätze sollte daher für das Jahr 2017 bei mindestens 2,5 Prozetn liegen. Dies entspricht auch dem Vorgehen im Krankenhausbereich, wo auch aktuell die Veränderungsrate gilt, sobald sie den Orientierungswert überschreitet.
Quelle: aktiva-Gutachten zur Kostenentwicklung in der Reha, Neuauflage 2016, S. 23 ff.