Kein Alkohol in der Schwangerschaft

Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September machen der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf aufmerksam, dass Alkoholkonsum während der Schwangerschaft die Gesundheit des ungeborenen Kindes gefährdet.

Sogenannte Fetale Alkoholspektrum-Störungen (FASD) sind in Deutschland die häufigsten angeborenen Erkrankungen. Jedes Jahr werden bundesweit mehr als 10.000 Kinder mit Schädigungen geboren, die durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft bedingt sind. Viele Betroffene sind ihr Leben lang aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten eingeschränkt. Bei etwa 3.000 Kindern jährlich liegt die schwere Form vor – das Fetale Alkoholsyndrom (FAS), bei dem Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler hinzukommen können.

Die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ unterstützt werdende Eltern dabei, in der Schwangerschaft keinen Alkohol zu konsumieren: Unter www.kenn-dein-limit.de bietet sie Informationen zu den Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft und gibt Tipps, wie der Alkoholverzicht gelingen kann.

Schwangere, denen der Verzicht schwerfällt, können sich mit dem BZgA-Online-Programm „IRIS“ unter www.iris-plattform.de kostenlos, anonym und persönlich unterstützen lassen.

Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen sowie Geburtshelferinnen und Geburtshelfer erhalten umfassende Informationen und können Broschüren und Faltblätter kostenlos bei der BZgA bestellen, um sie im Wartebereich auszulegen oder im persönlichen Gespräch zu übergeben. Fachkräften der Schwangerenvorsorge stellt die BZgA einen Leitfaden für die Beratung Schwangerer zum Alkoholverzicht zur Verfügung.

Auch Schülerinnen und Schüler werden adressiert: In Kooperation mit der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e. V. werden für Schulklassen Informationsstunden zum Thema „Prävention des Fetalen Alkoholsyndroms“ angeboten. Informationen: www.äggf.de/gesundheitsthemen/fetales-alkoholsyndrom-fasd/

Infomaterialien der BZgA:

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, 7.9.2023