Ergebnisse einer Umfrage zu Weiterbildungsermächtigungen in Suchtfachkliniken
Psychologen in Ausbildung und Assistenzärzte werden sich nur eine solche Klinik als Arbeitsstelle aussuchen, an der sie ihre Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. ihre fachärztliche Weiterbildung absolvieren können. Dazu benötigt die ärztliche Leitung eine so genannte Weiterbildungsermächtigung, die bei der Ärztekammer beantragt und von dieser bewilligt werden muss. Wie sieht es nun in der Praxis mit dem Vorliegen von Weiterbildungsermächtigungen in Suchtkliniken aus? Dies wollte der Deutsche Bundesverband der Chefärztinnen und Chefärzte der Fachkliniken für Suchtkranke (DBCS) wissen und führte eine Umfrage durch. Dr. Wibke Voigt präsentiert und kommentiert die Ergebnisse. » zum Artikel