4. Aktionstag Suchtberatung am 9. November 2023

Unter dem Motto „Wieso? Weshalb? Darum!“ macht der bundesweite Aktionstag Suchtberatung am 9. November 2023 auf den bedeutenden gesellschaftlichen Stellenwert der Suchtberatung aufmerksam. Dazu informieren Suchtberatungsstellen in ganz Deutschland über ihre Angebote sowie zu aktuellen Problemlagen. Der Aktionstag Suchtberatung wird von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) und ihren Mitgliedsverbänden organisiert. Er findet bereits zum vierten Mal statt.

Wieso Suchtberatung?

Die rund 1.400 Suchtberatungsstellen in Deutschland beraten, begleiten und unterstützen jährlich mehr als eine halbe Million Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und ihre Angehörigen. Suchtberatungsstellen leisten in einer gut ausgebauten kommunalen Suchthilfe eine unverzichtbare Hilfe:

  • Sie übernehmen vielfältige Aufgaben innerhalb des deutschen Suchthilfesystems und unterstützen auf individueller sowie gesellschaftlicher Ebene.
  • Sie beraten bei problematischem Konsum von Suchtstoffen (z. B. Alkohol, Cannabis) und bei nichtstoffgebundenen Verhaltensweisen (z. B. Glücksspiel). Die Beratung erfolgt auf Wunsch anonym und ist kostenfrei.
  • Sie vermitteln bei Bedarf in ambulante oder stationäre Therapien.
  • Sie helfen, Gewaltspiralen in Familien und im öffentlichen Raum zu durchbrechen.
  • Sie tragen dazu bei, hohe volkswirtschaftliche Kosten einzusparen.

Weshalb gibt es den Aktionstag Suchtberatung?

Suchtberatung ist wichtiger denn je! Dies bekräftigen auch Fachleute aus dem Arbeitsfeld der Suchthilfe auf der Website aktionstag-suchtberatung.de. Der besonderen Bedeutung der Suchtberatungsstellen steht jedoch seit Jahrzehnten eine chronische Unterfinanzierung gegenüber. Die Problematik spitzt sich aktuell aufgrund der schwierigen finanziellen Situation vieler Kommunen sowie aufgrund der steigenden Preise bei den Personalkosten, den Mieten und der Energie weiter zu.

„Suchtprobleme machen vor keinem Ort und keinem Landkreis Halt. Suchtberatungsstellen bieten niederschwellig Hilfe und Beratung für Betroffene und Angehörige. Hier darf kein Rotstift angesetzt werden!“, sagt Christina Rummel, Geschäftsführerin der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS).

Darum! Jetzt handeln

Daher hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) vor einigen Wochen „Eckpunkte für gesetzliche Regelungen zur Finanzierung der Suchtberatung“ veröffentlicht. Mit diesem Eckpunktepapier will die DHS eine Debatte zu den gesetzgeberischen Rahmenbedingungen anstoßen. Ziel ist es, eine nachhaltige und auskömmliche Finanzierung von Suchtberatungsstellen zu erreichen. Zudem gilt es, bundesweit einheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Suchtberatung zu schaffen.

Der Beauftragte für Sucht- und Drogenfragen der Bundesregierung, Burkhard Blienert, erläutert, dass der sich dynamisch ändernde Drogenkonsum viele Suchtberatungen vor immer neue Herausforderungen stellt:

„Der Druck in Beratungs- und Unterstützungssystemen ist enorm gestiegen, vor allem durch veränderte Konsummuster. Und die Herausforderungen werden wachsen, nicht schrumpfen. Das heißt, in der Sucht- und Drogenprävention, die eben vor Ort und direkt bei den Menschen ankommt, nehmen Gemeinden und Landkreise eine Schlüsselposition ein. Zu einem ‚Gemeinsam‘ gehört zudem, die Suchthilfe zu stärken, die Behandlung suchtkranker Menschen sicherzustellen und Prävention frühzeitiger und besser umzusetzen. Kommunale Sucht- und Drogenprävention muss deshalb endlich als dauerhafter Bestandteil der Daseinsvorsorge etabliert werden. Von der Hand in den Mund, das reicht einfach nicht. Kommunen leisten hier bereits sehr viel. Eine langfristige Finanzierung von Suchthilfe und Suchtberatung kann viele gesundheitliche, aber auch volkswirtschaftliche Kosten vermeiden. Hier muss die Verantwortung nun auch von vielen Schultern getragen werden – auch wegen Cannabis, aber nicht nur.“

Pressemitteilung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), 7.11.2023