Regierung verabschiedet bundesweite Rechtsgrundlage für Drug-Checking

Der Bundestag hat am 23.6.2023 ein wegweisendes Gesetz zur Freigabe des Drug-Checkings verabschiedet, um die Suchtmittelprävention in Deutschland zu stärken. Mit der Entscheidung hat die Regierung die Rechtsgrundlage geschaffen, um die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags bundesweit verwirklichen zu können. In einigen Bundesländern, darunter Bayern, kündigen sich jedoch bereits Widerstände an.

„Ich habe viele Gespräche in Fachkreisen und auf politischer Ebene zum Thema geführt. Ich freue mich sehr, dass der Bundestag jetzt eine Lösung für die Länder beschlossen hat“, so Burkhard Blienert, Bundesbeauftragter für Sucht- und Drogenfragen, zu dem kürzlich erfolgten Beschluss. Kern der Drug-Checking-Modelle seien Aufklärung und Sensibilisierung für Risiken des Drogenkonsums.

Das Drug-Checking ermöglicht es Menschen unter strenger Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, anonym und sicher ihre Substanzen testen lassen, um potenzielle Gesundheitsrisiken zu minimieren. Diese Option könne Leben retten, so Blienert.

Präventiv wirksam

Eine Gesetzesänderung wird von einer breiten Koalition von Experten, darunter Gesundheitsexperten, Strafverfolgungsbehörden und zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Condrobs, unterstützt. Doch wie schon bei der Cannabislegalisierung wird sich in einigen Bundesländern Widerstand breitmachen, vor allem in Bayern. Drug Checking sei für die Staatsregierung „keine geeignete Maßnahme der Schadensminderung für Konsumierende illegaler Drogen“, wie das bayerische Gesundheitsministerium mitteilte.

Eindeutige Gesetze notwendig

„Auch in Bayern sollte die Politik nicht länger die Realität ignorieren: Drug-Checking reduziert den Drogenkonsum und rettet dadurch Menschenleben. Dieser Beweis wurde in vielen Ländern erbracht. Wir fordern eine klare und eindeutige gesetzliche Entscheidung, um Drug-Checking flächendeckend in Deutschland umzusetzen“, so Condrobs-Vorständin Katrin Bahr.

Der Paradigmenwechsel in der deutschen Suchtmittelpolitik, statt ausschließlich auf Strafverfolgung verstärkt auf Prävention und Gesundheitsfürsorge zu setzen, werde in Bayern von der Regierung zu wenig beachtet und umgesetzt.

Kampf für Konsumräume

Für das Drug-Checking sprechen folgende Argumente:

  • die einfache Kontaktaufnahme zu Konsument:innen, die durch das bestehende Präventions- und Hilfesystem bisher kaum erreichbar sind, sowie
  • die Verhinderung von Überdosierungen.

Diese Argumente gelten gleichermaßen für ein weiteres kritisches Thema in der bayerischen Suchtmittelpolitik: Konsumräume. „Es ist aus unserer Sicht seitens der bayerischen Staatsregierung grob fahrlässig, Drogenkonsumräume zu verweigern“, so Bahr. Drug-Checking und Konsumräume würden gemeinsam für besonders hohen Schutz von Konsument:innen sorgen.

„Kein Mensch sollte an den Folgen seiner Erkrankung versterben müssen, wenn unser Hilfesystem dies verhindern könnte. Das bayerische Suchthilfesystem ist zum Glück bisher gut aufgestellt, aber nicht ausreichend“, erläutert Katrin Bahr. „Drug-Checking und Drogenkonsumräume sind wichtige Schritte, um die Leben vieler Menschen zu retten.“

Pressestelle von Condrobs e.V., 26.6.2023