Weiterhin „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben“ gesucht
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Juli 2022 den dritten Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können ihre Projektskizzen bis zum 30. September 2022 bei der Fachstelle rehapro einreichen.
Ziel des Programms rehapro ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und organisatorischen Maßnahmen neue Wege zu finden, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen besser zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Langfristig soll der Bedarf an Erwerbsminderungsrenten und Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden. Das BMAS setzt mit dem Programm den Auftrag aus § 11 SGB IX um, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen. Der dritte Förderaufruf baut auf den inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des zweiten Förderaufrufs auf und wird um folgende drei inhaltliche Impulse ergänzt:
- Erprobung innovativer Ansätze der Digitalisierung
- Erprobung innovativer Ansätze zum besseren Zusammenwirken von Sozialleistungsträgern und Betrieben bzw. Arbeitgebern
- Erprobung innovativer Ansätze hinsichtlich des niederschwelligen Zugangs zu Prävention und Rehabilitation, z. B. durch aufsuchende Beratung und Betreuung oder Vereinfachung der Verfahren
Nach der Rückmeldung der Fachstelle rehapro zur Skizze haben die Antragsberechtigten zwei Monate Zeit, ihren Förderantrag einzureichen. Zur Umsetzung des Bundesprogramms stehen bis 2026 insgesamt rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Förderdauer der Projekte des dritten Förderaufrufs beträgt bis zu vier Jahre.
Zur Website des Bundesprogramms rehapro
Quelle: Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht, https://www.reha-recht.de, 14.7.2022