Welche rechtlichen Regelungen sind geplant?
Zum 1. Juli 2021 soll der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüNeuRStV) in Kraft treten, seit vielen Wochen wirft er für die Suchthilfe und -prävention bereits seine Schatten voraus. In dem Vertrag ist eine umfangreiche, mit EU-Recht kompatible Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland vorgesehen.
Über Monate hinweg haben die Bundesländer über die Inhalte des neuen Vertrags diskutiert, im Sommer 2020 haben die Ministerpräsident*innen der Bundesländer in Berlin dem Vertragsentwurf zugestimmt. Nun müssen die Landesparlamente den Vertrag ratifizieren. Da dies voraussichtlich in den kommenden Monaten geschieht, wird sich möglicherweise zum Leidwesen der Spieler*innen und der Suchthilfe und -prävention Einiges im deutschen Glücksspielwesen ändern.
Die Fakten: Bestimmte Glücksspiele im Internet sollen erlaubt werden wie zum Beispiel Online-Casinospiele, Online-Poker, virtuelle Automatenspiele und Sportwetten. Für die Vergabe von Konzessionen an Sportwetten-Anbieter ist keine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl vorgesehen. „Diese Spiele zählen seit vielen Jahren zu den Glücksspielen mit dem höchsten Suchtpotenzial. Ein großer Teil der Menschen, die Hilfe in der Suchtberatung suchen, haben Probleme genau mit diesen Spielen“, sagt Christiane Lieb, Geschäftsführerin von SUCHT.HAMBURG.
Im Gegenzug sollen diese Spiele zwar mit Hilfe eines „Spielerkontos“ mit Einzahllimit reguliert werden, das Limit von maximal 1.000 Euro pro Monat wird von vielen aber als zu hoch kritisiert. Darüber hinaus ist unklar, wie dieses anbieterübergreifende Limit umgesetzt werden kann. Neben Einsatzlimits ist aber auch ein bundesweites zentrales spielformübergreifendes Sperrsystem geplant. Bislang konnten Spieler*innen, die beispielsweise von einer Spielbank gesperrt wurden, auf andere Anbieter wie etwa Spielhallen ausweichen. Mit dem neuen Sperrsystem, das für (fast) alle Glücksspielformen gilt, soll das verhindert werden. Die Anbieter haben jeweils sicherzustellen, dass keine gesperrten Spieler*innen ihre Angebote nutzen.
Im Rahmen einer Online-Fortbildung von SUCHT.HAMBURG am Aktionstag gegen Glücksspielsucht am 30. September setzten sich Suchtberatungsfachkräfte intensiv mit der geplanten Liberalisierung und deren Risiken für die Spieler*innen auseinander.
Informationen, Selbsttests und Materialien zum Thema Glücksspielsucht finden Hilfesuchende und Interessierte unter www.automatisch-verloren.de.
„Automatisch Verloren“ ist eine Kampagne der Sozialbehörde und von SUCHT.HAMBURG.
Pressestelle von SUCHT.HAMBURG, 29.09.2020